Zur Geschichte der Brücke in Schwarzenbruck
Eine einfache Brücke über die Schwarzach muss schon im frühen Mittelalter bestanden haben, denn König Konrad II hat 1025 auf seinem Weg von Regensburg nach Bamberg in “Suarzabrucca“ Rast gemacht und eine Urkunde unterschrieben. Im Gemeindewappen (1963) wird sie als durchgehende, gemauerte schwarze Brücke mit 2 Jochen dargestellt, als Sinnbild für den Namen der Gemeinde und als Hinweis auf den uralten Übergang.
Im Salbuch über Schloss und Dorf zu Schwarzenbruck von 1568 lesen wir:
“Im Dorf ist ein Prucken über die Schwarzach, die wird erhalten durch ein ganz Dorfgemein, in der der Hammer Steinach auch begriffen ist. Das Holz dazu gibt man vom Nürnberger Wald, die dürfen aber weder Amtmann noch Forstermeister für ihr Interesse nichts geben, sondern zahlen allein den Waldhauern ihren Taglohn. Man gibt auch dies Orts weder Maut, Weg- oder Brückenzoll.“
Dies bedeutet, dass Bau und Unterhalt der Brücke von den 7 Hofbauern, dem Mühlenbesitzer von Schwarzenbruck und dem Hammerwerksbesitzer in Gsteinach zu je 1/9 übernommen werden musste. Die Schlossherrschaft war ausgenommen.
Da es sich um eine einfache Brücke mit Holzstützen und Balkenbelag handelte, musste sie häufig, wahrscheinlich jährlich, repariert werden, d.h. es entstanden laufend hohe Kosten. An der Finanzierung war Ochenbruck nicht beteiligt, da die Forsthube nicht zur Landgemeinde Schwarzenbruck gehörte (erst nach 1806 wurde Ochenbruck der Teil der Districtgemeinde). In einem späteren Salbucheintrag (ohne Zeitangabe, muss aber nach 1820 erfolgt sein) wird vermerkt:
“Seit in Ochenbruck der Weg gepflastert ist und eine Chaussee von Ferrieden bis an die Brücke geht, fahren keine Lastwagen (Pferdewagen) mehr über Schwarzenbruck und keine Posten (Postwagen). Sollten die Lagerbäume und Pfeiler schadhaft werden, so wird wohl die Brücke aus Stein gebaut werden müssen. Allein dann ist es unmöglich, dass die Gemeinde dieses bestreiten kann und man wird an die Landesherrschaft recurieren (sich wenden) müssen. Zur Zeit darf sie nur jährlich mit Überlegholz ausgebessert werden.“ Eine völlige Erneuerung “der kostspieligen, langen“ Brücke muss 1821 erfolgt sein. Sie hat 2200 Gulden bares Geld gekostet, ohne Hand- und Spannfron. Die jährlichen Tilgungskosten von 15 Gulden erscheinen in den späteren Gemeinderechnungen.
32 Jahre später, also 1853, wurde die Anlage wiederum aufwändig erneuert. Die “Akkordsumme“ betrug 775 Gulden. Die Gemeinde stellte diesmal einen Antrag auf Genehmigung eines Brückenzolls. Es ist nicht belegt, ob dem stattgegeben wurde.
1870 war erneut eine gründliche Überholung notwendig. Die Kosten betrugen diesmal 200 Gulden. Den 9 Gemeindeberechtigten, die bisher die Kosten zu tragen hatten, erschien diese Summe reichlich hoch. Sie sahen außerdem nicht ein, dass ausgerechnet die Gutsherrschaft von den Kosten befreit sein sollte und verlangten, dass die Herrschaft zu gleichen Teilen zur Deckung der Kosten herangezogen werden solle.
Gegen eine derartige Zumutung wehrte sich die damalige, streitbare Gutsbesitzerin Sabine Freifrau von Scheurl heftig. So kam es 1871 zu einem Prozess bei dem Amtsgericht Nürnberg. Die Gemeinde wollte beweisen, dass die Familie Scheurl in der Vergangenheit an den Gemeindenutzungen teilgenommen hat (zum Beispiel Holzanteile aus dem Gemeindewald erhalten hat) und sich auch an der jährlichen Brückenunterhaltung beteiligt hat. Als Zeugen wurden der Zimmermeister Johann Kränzlein und der Maurergeselle Adam Brunner benannt. Der Anwalt der Gemeinde bestand auf umgehende Vernehmung, mit der Begründung, dass beide Zeugen bereits im 56. Lebensjahr stehen und wegen dem hohen Alter zu befürchten ist, dass der eine oder andere “mit Tod abgeht“. Der Antrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Frau v. Scheurl erklärte, dass die Gutsherrschaft niemals das Gemeinderecht hatte, wie die 7 Hofbauern und ihre Beiträge in der Vergangenheit freiwillig waren.
Nach längeren Verhandlungen entschied das Bezirksgericht schließlich auf “Abweisung der Klage“. Damit endete der Prozess wenig rühmlich für die Gemeinde Schwarzenbruck.
Die Brücke wurde von den 9 Gemeindeberechtigten zu gleiche Anteilen bezahlt:
- Michael Schrödel: Kittlerhof (H-Nr. 1)
- Stephan Rupprecht: Bräunleinshof (H-Nr. 12 und 13)
- Johann Haas: Neubauerhof (H-Nr. 17)
- Georg Konrad Meier: Fritzenbauernhof (H-Nr. 18)
- Stephan Schrödel: Stoffelbauernhof (H-Nr. 19 und 20)
- Konrad Böhm: Ulabauernhof (H-Nr. 22)
- Johann Beck: Fenzelbauernhof (H-Nr. 26)
- Georg Herrmann: Mühle und Sägewerk (H-Nr. 23 und 24)
- Karl Zäh: Hammerwerk in Gsteinach (H-Nr. 28, 29 und 30)
Es wurde Brückenzoll beantragt und anscheinend auch erhoben.
Durch das Hochwasser am 4. und 5. Februar 1909 wurde die Flutbrücke komplett zerstört. Für die Erneuerung hatte das Bezirksamt 50% Kostenübernahme zugesagt, wenn der Bau nach dem, vom Bezirksbaumeister geplanten “großen Projekt“ von der Gesamtgemeinde (der Districtgemeinde, d.h. einschließlich Ochenbruck) getragen wird. Nach Zustimmung der Gemeindeversammlung wurde die Brücke dann als stabile Stein- und Eisenkonstruktion neu erstellt. Die Kosten dafür betrugen 7.290 Mark.
Sie hielt fast 35 Jahre Stand, wurde aber zum Ende des 2. Weltkrieges durch amerikanische Panzerfahrzeuge und danach noch durch schwere Sand-Lastwagen stark beschädigt. Am 11.8.49 bestätigt der Kreisbaumeister noch, dass die Tragfähigkeit der Brücke ausreichend ist. Er empfiehlt jedoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastwagen auf 10 km/h. Ende der 50iger Jahre wurde die Brücke jedoch baufällig und musste schließlich 1958 für Lastwagen ganz gesperrt werden.
Faber-Castell drängte auf schnelle Erneuerung, da sein viele 100 ha großer Waldbesitz und sein Sägewerk in der Holzabfuhr abgeschnitten seien. Er drohte mit dem Ausbau einer eigenen Forststraße zur B8.
Die Gemeinde war zwar finanziell stark belastet, unter anderem durch den gleichzeitigen Schulhausneubau, aber dennoch wurde der Bau der Brücke noch 1958 beschlossen.
Aus Kostengründen wurde eine Stein- und Holzkonstruktion gewählt, zu der Faber-Castell das Holz kostenlos zur Verfügung stellte. Die Gesamtkosten konnten damit auf etwa 34.000 DM begrenzt werden. Die Brücke hielt dann immerhin fast 60 Jahre.
2014 wurde der Übergang über die Schwarzach schließlich als massive Betonbrücke, dem Stand der Technik entsprechend, komplett neu errichtet. Sie wird hoffentlich jedem Hochwasser Stand halten. Die Kosten dafür beliefen sich allerdings auf 684.000 Euro
A. Frister und G. Ziegler
Quellen: Archiv der Gemeinde Schwarzenbruck